Beim Geschäftsleasing können Firmenkunden in der Regel zwischen zwei Vertragsarten wählen: Auf der einen Seite gibt es Geschäftsleasing mit Gebrauchtwagen-Abrechnung, das häufig auch Restwertleasing genannt wird. Auf der anderen Seite gibt es die Variante ohne Gebrauchtwagen-Abrechnung, die auch als Kilometerleasing bezeichnet wird.
Beim Restwertleasing wird zu Vertragsbeginn geschätzt, welchen Wert das Auto am Ende noch haben wird. Bei der Rückgabe wird dann mit einem neutralen Gutachten der tatsächliche Wert ermittelt. Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe weniger wert als angenommen, müssen Firmenkunden die Differenz zahlen. Liegt der Wert über der anfänglichen Schätzung, gibt es eine Erstattung. Das Risiko, wie sich der Fahrzeugwert entwickelt, liegt beim Restwertleasing also auf Seite der Kunden.
Anders beim Kilometerleasing: Hier wird bei Vertragsabschluss die voraussichtliche Laufleistung festgelegt, die das Fahrzeug bei der Rückgabe haben wird. Bei der Abrechnung wird dann die tatsächliche Kilometeranzahl mit der vereinbarten Laufleistung verglichen. Liegt die Differenz außerhalb der Toleranzzone von 2.500 Kilometern, werden die Mehrkilometer in Rechnung gestellt oder Minderkilometer bis zu einer Obergrenze von 10.000 Kilometern erstattet. Da die Preise für Mehr- oder Minderkilometer ebenfalls bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden, haben Kunden die volle Kostenkontrolle und das Restwertrisiko liegt auf Seiten des Leasinggebers.
Beim Leasing mit Privatleuten hat sich die Vertragsform Kilometerleasing inzwischen durchgesetzt, da diese Abrechnung für Verbraucher ein geringeres Risiko bedeutet. Im Gewerbeleasing bietet Audi weiterhin auch Verträge mit Gebrauchtwagen-Abrechnung an. Denn je nach Einsatzzweck kann die klassische Form des Restwertleasings auch Vorteile haben. Anders als Privatleute können viele Firmen nur schwer abschätzen, wie viel ein Leasingfahrzeug tatsächlich fahren wird. Wenn zum Beispiel die Auftragslage schwankt oder die Standorte der Kunden wechseln, kann für Firmen das Geschäftsleasing mit Restwert-Abrechnung die attraktivere Variante sein.