Audi e-tron GT - Energieverbrauch komb.: 21,6-19,6 kWh/100km; CO₂-Emissionen komb.: 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Elektroautos

Audi Q4 Sportback e-tron - Energieverbrauch komb.: 18,9-15,6 kWh/100km; CO₂-Emissionen komb.: 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Erleben Sie elektrischen Fahrspaß

Mit der innovativen Elektromobilität von Audi

Audi baut seine Flotte an Elektrofahrzeugen stetig aus. Zudem werden in zahlreichen Plug-in-Hybrid Modellen die Vorteile eines klassischen Verbrennungsmotors mit einem Elektromotor verbunden. Ab 2026 wird Audi ausschließlich vollelektrische Modelle entwickeln. Audi bietet damit für jeden Kunden die passende moderne Mobilität.

Informieren Sie sich jetzt bei uns im Autohaus über Ihre Kauf- und Finanzierungsoptionen, vereinbaren Sie eine Probefahrt und erleben Sie elektrischen Fahrspaß! Profitieren Sie außerdem beim Erwerb eines Audi Elektro- oder Hybridfahrzeug von attraktiven Förderungen und sichern Sie sich so Ihren Elektro Vorteil!

Staatliche Förderung Umweltbonus2 ab 2023 (Stand: 08/2022)

Der aktuellen Pressemitteilung vom 26.7.22 des Bundesamtes für Wirtschaft und Klimaschutz lässt sich die angedeutete Neuerung des Umweltbonus zur Förderung von Elektromobilität wie folgt entnehmen, diese ist jedoch noch nicht durch das Bundes-Kabinett final beschlossen.
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Steuervorteile von Elektroautos und Plug-In-Hybriden bei der Dienstwagenregelung sollen laut der nun erzielten Einigung beibehalten werden.

Eckpunkte des neuen Plans zur Förderung der E-Fahrzeuge:

Förderungsregelung für E-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2023:
Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: Förderung 4.500 Euro
Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: Förderung 3.000 Euro.

Förderungsregelung für E-Fahrzeuge ab dem 1. September 2023:
Die Förderung wird ab diesem Datum nur noch auf Privatpersonen beschränkt.

Förderung ab dem 1. Januar 2024:
Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: Förderung 3.000 Euro.
Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.

Eckpunkte zu Förderantrag und den Förderanteilen:

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK - Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“

Zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA - Elektomobilität

Audi Q8 Sportback e-tron - Energieverbrauch komb.: 23,7-19,5 kWh/100km; CO₂-Emissionen komb.: 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Batterie wird wieder voll

Elektromobilität wird zunehmend unseren Alltag bestimmen. Vielleicht bald auch Ihren. Dann können Sie sich von alten Gewohnheiten lösen und werden feststellen, dass vieles einfacher geworden ist. So können Sie zum Beispiel Ihr Elektroauto aufladen, während Sie schlafen, arbeiten oder einkaufen gehen. Die zahlreichen Ladestationen unterwegs oder direkt bei Ihnen zu Hause liefern Ihnen jederzeit den Strom.

Zu Hause laden:
-> An der eigenen Steckdose mit dem dazugehörigen Ladestecker über Nacht
-> Über die Wallbox den ID.Charger von Elli

Unterwegs an öffentlichen Ladestationen:
-> We Charge an über 300.000 Ladepunkten in ganz Europa*

* Die Ladetarife, die Ladekarte sowie die ID. Charger-Modelle sind ein Angebot der Volkswagen Group Charging GmbH (Elli).

Immer größere Reichweiten.
Schneller laden. Weiter fahren.

Sie machen sich Sorgen über die elektrische Reichweite? Während dieser Punkt in den vergangenen Jahren noch eine berechtigte Hürde beim Kauf eines E-Autos war, gehört dies glücklicherweise der Vergangenheit an. Die stetige Optimierung der Batterien und des Ladeprozesses hat bei den aktuellen Modellen Reichweiten von mehr als 500 km erreicht – die E-Autos stehen der Reichweite von verbrennungsmotobetriebenen Fahrzeugen in nichts mehr nach. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsweg reicht es also, wenn Sie Ihr Fahrzeug einmal die Woche aufladen.

Fragen & Antworten

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1 Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Über Ihren Antrag auf Gewährung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BafA anhand seiner Förderrichtlinien.

2 Mit Stand vom 02.06.2022 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel  aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.  
Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus derzeit insgesamt EUR 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), bei einem gebrauchten Hybridelektrofahrzeug derzeit insgesamt 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro). Das Fahrzeug muss nach dem 04.11.2019 in der EU erstzugelassen sowie nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zweitzugelassen worden sein. Das Fahrzeug darf maximal für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstzugelassen gewesen sein und eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweisen. Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein. Der Umweltbonus kann gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge.
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden.Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.

3 Gemäß den Garantiebedingungen der Volkswagen AG. Im Rahmen des Anwendungsbereiches der Garantie und zu den dort aufgeführten Bedingungen gewährt Volkswagen AG dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen BEV-Fahrzeuges bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Garantie, dass die nutzbare Kapazität ihrer Batterie 70% nicht unterschreitet.

* Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Neufahrzeug.

EINE GESELLSCHAFT DER

VGRD Gruppe

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